Zulassung auf eine Firma
Gewerbeanmeldung, Auszug aus dem Handelsregister (HRB) (darf nicht älter als ein Jahr sein) od. Auszug aus dem
Vereinsregister (VR) (wenn ein Eintrag ins Handelsregister erfolgt ist), Personalausweis des Geschäftsführers (Kopie)
Bei Arztpraxen, Anwälten und allen Firmen ohne Gewerbeschein ist ein gewerblicher Mietvertrag notwendig (wegen Adresse)
Wenn der im Handelsregister eingetragene Firmenhauptsitz abweicht von dem Sitz der unselbstständigen Zweigstelle auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, dann ist eine Einverständnis von der Hauptniederlassung notwendig.