Kurzzeitkennzeichen
5-Tages-Kennzeichen
Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
Gültiger Personalausweis oder Reisepass nur mit Meldebestätigung, Kopie od. Original
Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
Neue Kennzeichenschilder
Merkblatt Kurzzeitkennzeichen, unterschrieben!